Sprache auswählen

AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen

I. Geltung der Bedingungen

II. Lieferzeiten, Teillieferung

III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung

IV. Vertragsabschluss

V. Widerrufsrecht

VI. Gewährleistung, Untersuchungspflichten

VII. Eigentumsvorbehalt

VIII. Zahlung, Zahlungsverzug

IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

XI. Software, Literatur

XII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit



I. Geltung der Bedingungen

1. Die Leistungen und Lieferungen werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.

2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, daß diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.

II. Lieferzeiten, Teillieferung

1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass wir uns bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befinden.

2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von einem im Vertrag genannten Zeitraum sind wir und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind wir berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung

1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen haben. Der Verbrauchsgüterkauf ist von dieser Regelung ausgeschlossen.

2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen werden wir von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von uns unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.

3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

4. Eine über das übliche Maß hinaus gehende Transportversicherung werden wir nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.

IV. Vertragsabschluss

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch uns. Der Kunde ist ­ soweit nicht anders vereinbart ­ 14 Tage an die Bestellungen gebunden.

2. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile.

V. Widerrufsrecht

1. Dem Kunden steht beim Kauf einer Ware nach § 312d und § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an unsere Adresse bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse.

2. Der Kunde hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.

VI. Gewährleistung, Untersuchungspflichten

1. Wir gewährleisten im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.

2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

3. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für uns die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen.

5. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an uns zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.

6. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Diskowski Marine Electronics AG behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab.

3. Die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diese Versicherung werden an die Diskowski Marine Electronics AG abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.

4. Die Diskowski Marine Electronics AG behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.

5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt.

6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Diskowski Marine Electronics AG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

VIII. Zahlung, Zahlungsverzug

1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Die Diskowski Marine Electronics AG ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, daß der Diskowski Marine Electronics AG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2. Gegenüber unseren Ansprüchen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen

1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die Diskowski Marine Electronics AG für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Wenn und soweit die Haftung der Diskowski Marine Electronics AG ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3. Die Diskowski Marine Electronics AG haftet insbesondere nicht für dargestellte, aktualitätsbezogene Sachverhalte der von ihr vertriebenen Produkte.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Diskowski Marine Electronics AG bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Diskowski Marine Electronics AG.

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Reinbek ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

XI. Software, Literatur

Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der vorgenannten Ware werden deren Geltung ausdrücklich anerkannt.

XII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.

2. Die Diskowski Marine Electronics AG ist berechtigt, die ihm vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Wir sind dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von uns beachtet.

3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

bmwall